Die Ermittlungen

Sofortmaßnahmen

goehrde-ermittlungenDie Ermittlungsbehörden richteten sofort nach Entdeckung der ersten Opfer eine 50-köpfige Sonderkommission bestehend Lüneburger Kriminalbeamten und Beamten der Schutzpolizei aus anderen angrenzenden Dienststellen ein. Bis heute legte die Polizei rund 2.300 Spurenakten an, befragte mehr als 10.000 Personen und ging jedem ernstzunehmenden Hinweis nach. Im August 1989 wurde das Phantombild veröffentlicht und eine Belohnung von 50.000 DM ausgesetzt. Im Dezember 1989 und im Januar 1990 entschieden sich die Ermittler den Fall in der ZDF-Serie Aktenzeichen XY-ungelöst ausstrahlen zu lassen. Aber nichts von alledem führte zum Erfolg.

Im Laufe der weiteren Ermittlungen beschäftigten sich Polizeipsychologen mit dem Profil des Täters. Er wurde u.a. als brutal, gefühlskalt, Einzelgänger, sexuell gestört und psychisch krank, charakterisiert. Auffallend ist, dass im Laufe der vergangenen 28 Jahre, Kriminalbeamte der Operativen Fallanalyse des LKA Hannover, kurz (OFA), den Fall nie zur Untersuchung bekamen.

Die Überprüfung von Patienten der geschlossenen Psychiatrie, Urlaubsgästen von Pensionen, Hotels und Kurheimen in und um Bad Bevensen, führten ebenso ins Leere, wie die Überprüfung von Fahrzeughaltern, die nach Ermittlungsbeginn polizeilich erfasst wurden.

Erste ernstzunehmende Spur

John Cooper bei seiner Festnahme 1998.Als sich in Wales am 29. Juni 1989 ein ähnlicher Doppelmord ereignete, der Parallelen zu den Göhrde-Taten aufwies, wurde die Lüneburger Polizei hellhörig.

Während eines Campingausfluges wurde das Ehepaar Peter (51 Jahre) und Gwenda Dixon (52 Jahre) auf dem Pembrokeshire Coast Path bei Littlehaven aus nächster Nähe erschossen. Die Opfer wurden abseits des Weges versteckt, die Hände des männlichen Opfers auf den Rücken gefesselt. Auch die Beschreibung der Zeugen, denen am Vortag ein Mann aufgefallen war, glich der Beschreibung des Phantombildes, nach Aussehen und Statur. Zudem war ihnen ein männlicher Begleiter aufgefallen, der mit einem deutschen oder niederländischen Akzent sprach. Da die Ermittler im Göhrde-Fall in unmittelbarer Nähe zum ersten Tatort eine niederländische Münze gefunden hatten, wurde die Spur „heiß“.

Die Ermittlungen der Waliser Polizei verliefen jedoch zunächst ergebnislos, bis im Mai 2009 der 64 Jahre alte John William Cooper in Untersuchungshaft genommen wurde. Seine DNA wies eine Übereinstimmung mit den am Tatort bei Littlehaven gefundenen DNA-Spuren auf.

Cooper wurde am 26. Mai 2011 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Eine Verbindung seiner Taten zu den Göhrde-Morden hat sich letztlich nie ergeben.

Zweite ernstzunehmende Spur

1993 erlangte ein ungewöhnlicher Hinweis eines Zeugen für die Lüneburger Ermittlungsbehörden besondere Aufmerksamkeit. Der Zeuge hatte ein Streitgespräch eines Ehepaares verfolgt infolgedessen der Mann seine Frau warnte, sie solle sich an die Morde in der Göhrde erinnern und drohte, dass es ihr genauso ergehen werde, sofern sie ihn weiterhin betrügen würde.

Die Überprüfung des Verdächtigen war zunächst vielversprechend. Er besaß eine Waffenbesitzkarte für eine Waffe Kaliber 5,6 Millimeter. Mit einer derartigen Waffe nahm man zu der Zeit an, dass das männliche Opfer des zweiten Doppelmordes erschossen wurde. Später korrigierte man dies auf ein 22 lfB oder 6,35 Kaliber.

Auch in diesem Fall passte die äußere Erscheinung des Verdächtigen. Er hatte braune Haare und eine ähnliche Größe, wie sie beim Fahndungsfoto zur Personenbeschreibung angegeben war. Erschwerend kam hinzu, dass der Verdächtige aus der Gegend stammte und somit über Ortskenntnisse verfügen musste, die nach Auffassung der Beamten bei der Tatausführung eine entscheidende Rolle gespielt haben.

Es kam zum Durchsuchungsbeschluss in Verbindung mit stundenlangen Verhören. Belastende Umstände konnten jedoch nicht festgestellt werden. Der Verdächtige konnte zudem ein zweifelsfreies Alibi für die Tatzeitpunkte vorweisen.

Die Hoffnung hängt an zwei Haaren

Im Rahmen der weiteren Ermittlungen wurde die Sonderkommission in einem ersten Schritt zunächst verkleinert, später aufgelöst. Der Leiter der Sonderkommission, Horst Michaelis, wurde im Jahr 1997 pensioniert.

Im Jahre 2009 wurden noch einmal zwei Beamte mit der erneuten Prüfung aller Spurenakten betraut, um auszuschließen, dass möglicherweise doch ein wichtiges Detail übersehen wurde. Man entschied sich in der Zusammensetzung des Teams für die Kombination aus einem erfahrenen Kripobeamten der ehemaligen Sonderkommission, der den Fall maßgeblich geprägt hatte und einem Kripobeamten aus Lüchow, der bisher keinen Bezug zum Fall besaß, um unvoreingenommen an den Fall herangehen zu können. Nach dreimonatiger Überprüfung endete auch diese letzte Intensivüberprüfung ergebnislos.

Eine letzte Hoffnung setzt die Polizei in die Analyse zweier Haare, die seinerzeit in einem der Opferfahrzeuge sichergestellt wurden und nicht den Opfern oder deren Umfeld zuzuordnen waren.

Im Jahre 2009 entschied man sich jedoch vorerst von der Analyse der zwei Haare Abstand zu nehmen, da das DNA-Muster bei Haaren ohne Haarwurzel nur mit einer Wahrscheinlichkeit von 60% isoliert werden kann und die Haare bei einem Versuch zerstört werden würden. Die Hoffnung liegt jetzt auf der Weiterentwicklung der DNA-Analyse eines Innsbrucker Institutes, denen im Juni 2014 ein entscheidender Durchbruch bei der Isolierung von Haaren ohne Haarwurzel gelang.